Mandanteninformationen
Die Verdienstobergrenze für eine geringfügige Beschäftigung ("Minijob-Grenze" bzw. " Geringfügigkeitsgrenze") liegt derzeit noch bei 520 Euro im Monat. Diese Grenze gilt seit dem 01. Oktober 2022. Seitdem ist im Übrigen geregelt, dass die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch ausgestaltet ist. Das heißt, sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Da der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro/Stunde angehoben werden soll, wird folglich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auf 538 Euro steigen (12,41 x 130: 3 = 537,76, aufgerundet 538 Euro).